zurück

Massive Schwierigkeiten bei der Entsorgung

21. Oktober 2016

Bereits Ende August haben wir Sie darüber informiert, dass es ab dem 30.09.2016 massive Schwierigkeiten bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen geben wird. Bis heute, knapp ein Monat nach dieser Mitteilung, hat sich diese Situation zu einem akuten Entsorgungsnotstand entwickelt.

Aus den kommunalen Bereichen werden bereits komplette Baustillstände auf Grund fehlender Entsorgungswege gemeldet. Daraus folgen massive  Preisanstiege bei Neubau- und Abbruchmaßnahmen.

Um diese Situation zu entschärfen fordert der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) die am 30.09.2016 in Kraft getretenen Änderungen rückgängig zu machen. Unterstützung bei diesem Vorschlag bekommt der bvse aus dem Bundesumweltministerium und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Zurück zur bisherigen Entsorgungspraxis lautet die Forderung.Damit der Entsorgungsnotstand zeitnah entschärft wird, schlägt der bvse den Ländern folgende Maßnahmen vor:

1.  Bei der Handhabung von Gemischen sollte dem Vorschlag Niedersachsens und Sachsen-Anhalts gefolgt werden. Sofern in Vermischungen die HBCD-haltigen Dämmstoffe nur eine untergeordnete Rolle spielen, sind für das gesamte Gemisch die AVV-Schlüssel für nicht gefährliche Abfälle zu Grunde zu legen.

Den Müllverbrennungsanlagen sollte genehmigt werden, die HBCD-haltigen Dämmstoffe im Gemisch mit anderen ungefährlichen Baumischabfällen unter Beachtung ihrer eigenen Annahmebedingungen in Volumenanteilen bis maximal 30 Prozent wie bisher als ungefährlichen Abfall (170904 oder 191212) thermisch zu verwerten, weil hierbei die Unterschreitung des HBCD-Grenzwertes von 0,1 % sicher gestellt wird.

2.  Monofraktionen, für die alleine der Schlüssel 170603 in Betracht käme, kommen in der Praxis so gut wie nicht vor. Im Altbau liegen diese i.d.R. als Wärmesystemverbunde ohnehin als Stoffgemisch vor. Beim Neubau sind die heute anfallenden Verschnitte HBCD-frei und könnten daher als 170604 mit den anderen Baustellenabfällen gemischt ebenfalls in den MVAs entsorgt werden. 

3.  Entsorger sollten für die Annahme, den Transport, das Lagern und Behandeln von HBCD-haltigen Dämmstoffen ebenso weiterhin die jeweiligen nicht-gefährlichen AVV-Schlüssel (170302, 170604, 170904) in Anspruch nehmen können, sofern sie anteilsmäßig untergeordnet sind. Durch Vermischen von Verpackungen kann auch der Abfallschlüssel 150102 betroffen sein.

4.  Bis zur Entscheidung über eine Regeleinstufung, die die geordneten Entsorgungswege wieder zulässt, sollen sich öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Entsorger der Zwischenlagerung für kompaktierte Dämmmaterialien auf hierfür genehmigten Flächen für bis zu zwölf Monate bedienen können. Die Zwischenlagerung soll kongruent zu den Bedingungen erfolgen, die zum Auslaufen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall zusammen mit der Abfallablagerungsverordnung gültig waren. „

Wie das Problem in Thüringen gelöst werden soll, erfahren Sie sobald es eine Entscheidung gibt ebenfalls an dieser Stelle.