Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin
"Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin gewerbliche Sammlungen auch für Sperrmüll zuzulassen, setzt das richtige Signal", erklärte Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock für den Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.
"Gewerbliche Sammlungen sind ein wichtiger quantitativer und qualitativer Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Sie sind nicht nur erlaubt, sondern müssten auch von allen Beteiligten erwünscht sein. Eric Rehbock wies darauf hin, dass in Deutschland seit Jahrzehnten gewerbliche Sammlungen durchgeführt werden, die von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.
Dass gewerbliche Sammlungen immer wieder durch Kommunen unter Beschuss geraten, sei der Versuch kommunale Monopole zu schaffen und die privaten Fachbetriebe aus dem Markt zu drängen. Nach wie vor werde mit Hilfe des Ordnungsrechts "Markt gemacht". "Die Politik ist gefordert, diese Entwicklung zu stoppen, denn die gewünschte Kreislaufwirtschaft ist nur mit der privaten Recycling-, Sekundärrohstoff- und Entsorgungsbranche zu realisieren und nicht gegen sie", betonte Rehbock.