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Die Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung: Abfalldokumentationen sind Pflicht

25. Mai 2018

Auf die engagierte Beratung unserer Kunden legen wir als Entsorgungsfachbetrieb großen Wert. Eine rechtssichere & fachgerechte Entsorgung fängt schließlich mit der richtigen Planung an. Für die Dokumentationspflichten der neuen Gewerbeabfallverorndung bieten wir deshalb eine clevere Online-Lösung an, die bei der Erstellung von Abfalldokumentationen zielführend und praktisch Zeit und Geld spart.

1) Frau Metzner: Seit Mitte 2017 ist die neue GewAbfV in Kraft. Was hat sich für die Unternehmen geändert?

Die neue Gewerbeabfallverordnung zielt im Wesentlichen darauf ab, die Recyclingquote, d.h. den Anteil wiederverwerteter Abfälle an der gesamten Müllmenge, zu erhöhen. Dafür soll Abfall besser getrennt und möglichst sortenrein entsorgt werden. In der Praxis bedeutet das, dass alle gemischten Abfälle, z.B. Gewerbemüll oder gemischte Baustellenabfälle, nicht mehr ohne Weiteres zusammen in einem Container entsorgt werden können. Verschiedene Wertstoffe und Abfälle müssen getrennt erfasst und fachgerecht entsorgt werden. Soviel dazu. Was die Unternehmen dabei aber besonders intensiv spüren, sind die neuen Bestimmungen zur Dokumentationspflicht bzw. die sogenannte Abfalldokumentation. Hier müssen Unternehmen also die Abfallerzeuger und Entsorger sehr genau und sorgfältig arbeiten, da bei mangelhaften Abfalldokumentationen hohe Strafen drohen. Das gilt für jede einzelne Abfall-Entsorgung.

 

2) Bleiben wir also bei der Abfalldokumentation: Der Aufwand dafür ist also hoch und die Erstellung mit Risiken verbunden. Gibt es Vorlagen für die Abfalldokumentation? Wie helfen Sie Ihren Kunden in dieser Frage?

Vorab: Ja, genau darauf habe ich soeben hingewiesen. Die Abfalldokumentation muss unter bestimmten Voraussetzungen für jeden Standort an dem Müll anfällt, also für jede sogenannten Anfallstelle, erstellt werden. Die Mengen an Wertstoffen und bestimmten Abfallarten müssen detailliert erfasst und deren fachgerechte Entsorgung muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Das ist viel Arbeit. Zudem kann schnell etwas schiefgehen und die ganze Arbeit ist umsonst, wenn die zuständigen Behörden eine nicht fachgerechte Abfalldokumentation zurückweisen. Besonders wenn bei einer Entsorgung Ausnahmen beansprucht werden, z.B. wenn auf einer kleinen Baustelle eine getrennte Erfassung der Abfälle nicht möglich ist, ist eine ordentlich dokumentierte Entsorgung wirklich wichtig. Als Entsorgungsfachbetrieb haben für die Abfalldokumentation eine Lösung geschaffen, die es den Unternehmen möglichst einfach macht: Bei uns können Sie die Dokumentationen mithilfe unseres Online-Assistenten selbst erstellen und erhalten nach wenigen Klicks eine komplette, ordentliche, personalisierte, standortbezogene und vollständige Abfalldokumentation.

 

3) Thüringen Recycling bietet mit dem Abfallassistenten also eine Art Online-Konfigurator an, der die Abfalldoku automatisiert erstellt. Ist das kostspielig oder teuer?

Das Gegenteil ist richtig: Sie können für eine Anfallstelle zum monatlichen Festpreis von 9,95 € netto für alle anfallenden Entsorgungen die Abfalldokumentationen schnell und bequem selbst erstellen. Wenn Sie sich die Zeitersparnis vor Augen führen, dann ist das sehr preiswert und sinnvoll. Da bei einer Verletzung der Gewerbeabfallverordnung bis zu 100.000 € an Bußgeldern verhängt werden können, können Sie vielleicht einschätzen wieviel eine sorgfältig verfasste und ordentlich dokumentierte Entsorgung wert ist. Das sehen übrigens auch unsere Kunden so: Wer den Online-Abfallassistenten und die entsprechenden, unternehmensbezogenen Abfalldokumentationen einmal ausprobiert hat, bleibt dabei. Die eingepflegten Daten bleiben geschützt stehen und nachfolgende Dokumentationen können mit Bildern, Mengen, Abfallarten, Lageplänen und allem Drum und Dran erstaunlich schnell erstellt werden. Unsere Beratung steht den Kunden natürlich ergänzend zur Verfügung und wer es wünscht, kann die Dokumentationen auch komplett von uns bekommen. Wenn Sie mich fragen: Einfacher und schneller können Sie eine ordentliche Abfalldokumentation nach den Bestimmungen der neuen Gewerbeabfallverordnung nicht sicherstellen.