Aktenvernichtung: Akten nur vertraulich und sicher entsorgen
Erfahren Sie hier, welche Akten Sie seit Beginn des Jahres 2018 nach 10-jähriger Aufbewahrungsfrist entsorgen können. Auf eine fachgerechte Aktenvernichtung sollten Sie dabei auf keinen Fall verzichten.
Aktenentsorgung für den Großraum Erfurt, Weimar und Bad Langensalza
Vertrauliche und wichtige Akten haben hierzulande ein langes Leben. Manche Akten verbringen 30 Jahre in den Archiven, bevor sie fachgerecht entsorgt werden dürfen. Für einen großen Anteil von Verwaltungsakten, Steuerakten und verschiedenen, vertraulichen Papieren und Unterlagen gilt jedoch eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Unter Berücksichtigung dieser 10-jährigen Aufbewahrungsfrist können natürlich jedes Jahr bestimmte Unterlagen aus früheren Jahren vernichtet werden.
Dabei gilt es z.B. bei Buchhaltungsunterlagen Folgendes zu beachten: Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende jenes Kalenderjahres, in dem in einem Akten-Konvolut der letzte Eintrag gemacht worden ist. Wenn beispielsweise die letzten Buchungen für das Jahr 2006 im darauffolgenden Jahr 2007 gemacht wurden, dann begann die 10-jährige Aufbewahrungsfrist am 31.12.2007. Somit endete die Aufbewahrungsfrist für Ihre Buchhaltungsunterlagen des Jahres 2006 am 31.12.2017 und Sie können Ihre Steuerakten 2006 jetzt entsorgen. Dies gilt auch für die Erstellung des Jahresabschlusses. Wurde dieser z.B. für das Jahr 2005 erst im Jahr 2007 zu den Akten gelegt, dann können die Steuerakten des Jahres 2005 jetzt fachgerecht entsorgt werden.*
Da der Gesetzgeber in bestimmten Fällen auch verschiedene Ausnahmen und verlängerte Aufbewahrungsfristen festlegt, sollten Sie sich mit Blick auf vertrauliche Akten und Unterlagen auf alle Fälle sorgfältig informieren. Dabei helfen wir Ihnen ebenfalls gerne. Falls Sie Fragen zum Thema Aktenvernichtung - oder externer Aktenarchivierung - haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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*Trotz sorgfältiger Erörterung können wir für die aktuelle Richtigkeit der Informationen keine Gewähr übernehmen.
Einige Akten, die 2018 zur Entsorgung freigegeben sind:
- Abrechnungsbelege, Buchungsbelege und Betriebsabrechungen aus dem Jahr 2007
- Eingangsrechnungen aus dem Jahr 2007
- Ausgangsrechnungen aus dem Jahr 2007
- Angebotsunterlagen aus dem Jahr 2011
- Bankbelege und Bankauszüge aus dem Jahr 2007
- Bestellungen, Auftragsunterlagen & Buchungsunterlagen aus dem Jahr 2007
- Bilanzen und Anhänge zu den Bilanz-Akten aus dem Jahr 2007
- Patientenakten / Patientenunterlagen in Arztpraxen aus dem Jahr 2007
- Patientenunterlagen und Akten in Krankenhäusern aus dem Jahr 1987