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Das Thüringer Landesverwaltungsamt stellte in dieser Woche eine Lösung für den Umgang mit HBCD-haltigen Abfällen vor.

11. November 2016

Da es keine klaren Regelungen gab, kam es bei der Entsorgung von HBCD behandelten Dämmstoffen in jüngster Zeit zu erheblichen Schwierigkeiten. Nun schafft das zuständige Amt mit einem Beschluss die Voraussetzung für eine Entspannung der Situation.

Fallen mit HBCD behandelte Dämmstoffe separat, also als Monochargen an, sind diese als gefährlicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer (AVV) 17 06 03 – anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche enthält – zu entsorgen. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit einem Volumenanteil von max. 20% HBCD-haltiger Dämmstoffe können weiterhin als nicht gefährlicher Abfall mit der AVV 170904 –gemischte Bau- und Abbruchabfälle- entsorgt werden. Somit sollte sich die bis dato angespannte Lage in den kommenden Tagen entspannen.